Schadensersatz

Als Schadensersatz bezeichnet man den finanziellen Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden wie zum Beispiel Sachbeschädigungen und Verletzungen. Der Schadensersatz ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 249

Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Kategorien

wpChatIcon